Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Todor DSD GmbH
Stand Oktober 2026
Diese Bedingungen regeln unsere Reinigungsleistungen und ergänzenden Dienstleistungen sowie die gesondert vereinbarte Lieferung von Handelsware. Sie gelten für Geschäftskunden und Privatkunden, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
Todor DSD GmbH · Kornstraße 22 · 28201 Bremen
E-Mail: kontakt@todordsd.com · Telefon: +49 176 30689171
Website: www.todordsdgmbh.com
1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit der Todor DSD GmbH, nachfolgend „wir“ oder „uns“. Vertragspartner werden nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet. Verbraucher und Unternehmer werden im Sinne der §§ 13 und 14 BGB unterschieden.
1.2 Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere Unterhaltsreinigung, Glas- und Gebäudereinigung, Grund- und Sonderreinigung, Industriereinigung, Küchenabluft- und Fettabluftreinigung sowie Entrümpelung und Haushaltsauflösung. Wir erbringen Leistungen auch als Subunternehmer. Welche Leistungen geschuldet sind, bestimmt der jeweilige Vertrag.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Die Einbeziehung von Bedingungen des Auftraggebers richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften. Aus der bloßen Entgegennahme solcher Bedingungen folgt keine ausdrückliche Zustimmung unsererseits.
1.4 Es gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Eine spätere Änderung auf unserer Website ändert bereits bestehende Verträge nicht automatisch.
2 Anfragen Angebote und Vertragsschluss
2.1 Eine Kontaktaufnahme oder Angebotsanfrage über unsere Website ist unverbindlich und löst keinen kostenpflichtigen Auftrag aus. Der Auftraggeber erhält nach Prüfung seiner Anfrage ein individuelles Angebot.
2.2 Unsere Angebote benennen den Leistungsumfang, die Vergütung und gegebenenfalls eine Annahmefrist. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über die angebotenen Leistungen und Bedingungen zustande. Abweichende oder ergänzende Auftragswünsche bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
2.3 Wir stellen dem Auftraggeber diese AGB vor Vertragsschluss zur Verfügung und weisen auf ihre Einbeziehung hin. Die bloße Veröffentlichung auf unserer Website ersetzt die gesetzlich erforderliche Einbeziehung nicht.
2.4 Zur Dokumentation sollen Angebote, Auftragsbestätigungen und Änderungen in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden. Der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
3 Leistungsumfang und Durchführung
3.1 Maßgeblich sind die vereinbarte Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls das Leistungsverzeichnis. Darin werden insbesondere Objekt, Flächen, Reinigungshäufigkeit, Ausführungszeiten, Leistungsziele und besondere Anforderungen festgelegt.
3.2 Wir führen die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der einschlägigen Schutz- und Sicherheitsvorschriften aus. Die Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren, Reinigungsmittel und Geräte obliegt uns, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.3 Ein bestimmter Reinigungserfolg richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Ob dienst- oder werkvertragliche Vorschriften gelten, bestimmt sich nach dem tatsächlichen Vertragsinhalt. Die Bezeichnung einer Leistung allein entscheidet darüber nicht.
3.4 Erkennen wir, dass Schäden, Materialeigenschaften oder besondere Verschmutzungen das vereinbarte Ergebnis gefährden, informieren wir den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen ab. Eine zusätzliche Vergütung entsteht nur auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage.
4 Reinigungsmittel Geräte und Handelsware
4.1 Die für unsere vereinbarten Reinigungsarbeiten üblichen Reinigungsmittel, Arbeitsmaterialien und Geräte stellen grundsätzlich wir bereit. Ihre Kosten sind im vereinbarten Reinigungspreis enthalten, soweit im Angebot nicht ausdrücklich und transparent eine andere Preisregelung vereinbart wird.
4.2 Handelsware zur Ausstattung oder laufenden Versorgung des Objekts ist gesondert zu vergüten, soweit sie nicht ausdrücklich im Reinigungspreis enthalten ist. Hierzu zählen insbesondere Toilettenpapier, Papierhandtücher, Handseife, Spenderfüllungen und Müllbeutel für die laufende Objektversorgung.
4.3 Der Auftraggeber kann Handelsware selbst beschaffen oder bei uns bestellen. Bei einer Bestellung über uns werden Art, Menge, Preis sowie etwaige Liefer- und Beschaffungskosten vor der Bestellung vereinbart. Eine automatische Nachbestellung oder zusätzliche Kostenbelastung erfolgt nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.
4.4 Bei Eigenbeschaffung sorgt der Auftraggeber für die vereinbarte rechtzeitige Verfügbarkeit geeigneter Handelsware. Erkennen wir, dass ein vom Auftraggeber bereitgestelltes Produkt ungeeignet ist, weisen wir darauf hin. Unsere Verantwortung für eigene Fehler bleibt bestehen.
5 Mitwirkung Zutritt und Sicherheit
5.1 Der Auftraggeber ermöglicht den vereinbarten Zutritt zu den Arbeitsbereichen und stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen bereit. Die Bereitstellung von Wasser, Strom, Abstellflächen oder sonstiger Infrastruktur wird im Angebot oder Objektplan geregelt.
5.2 Der Auftraggeber informiert uns über bekannte besondere Risiken und objektbezogene Vorgaben, beispielsweise empfindliche Oberflächen, Gefahrstoffe, Alarmanlagen, Zugangsregelungen oder hygienische Anforderungen. Unsere eigenen Prüf-, Hinweis- und Schutzpflichten bleiben unberührt.
5.3 Schlüssel, Zutrittsmedien und Zugangsdaten werden mit den vereinbarten Berechtigungen übergeben. Wir behandeln sie sorgfältig und vertraulich und geben sie nach Wegfall des Nutzungszwecks zurück beziehungsweise löschen sie, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
5.4 Verhindert eine fehlende Mitwirkung die Leistung, informieren wir den Auftraggeber und stimmen eine Lösung ab. Ansprüche wegen Wartezeiten, Ausfällen oder erneuter Anfahrt bestehen nur, soweit sie vereinbart wurden oder die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Es werden keine pauschalen Ausfallkosten allein aufgrund dieser AGB erhoben.
6 Preise und Pauschalvergütung
6.1 Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger obligatorischer Preisbestandteile angegeben. Bei Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies ausdrücklich kenntlich gemacht wird.
6.2 Ein verbindlich vereinbarter Pauschalpreis gilt für den vereinbarten Leistungsumfang. Ein geringerer tatsächlicher Zeit- oder Personaleinsatz begründet für sich allein keinen Anspruch auf Preisreduzierung oder Gutschrift. Ein höherer Zeit- oder Personaleinsatz begründet für sich allein keinen Anspruch auf Erhöhung des Pauschalpreises.
6.3 Arbeits- oder Stundennachweise dienen bei Pauschalpreisaufträgen der Dokumentation. Ihre Erstellung oder nachträgliche Vorlage wandelt die vereinbarte Pauschalvergütung nicht allein in eine Abrechnung nach Stunden um.
6.4 Gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen Mängeln, nicht erbrachter Leistungen, Kündigung oder einer Störung der Geschäftsgrundlage, bleiben unberührt. Preisänderungen in laufenden Verträgen erfolgen nur aufgrund einer wirksamen Vereinbarung oder gesetzlichen Grundlage.
7 Zusatzleistungen und Änderungen
7.1 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, beispielsweise zusätzliche Flächen, weitere Reinigungsgänge oder zusätzliche Räumungsarbeiten, werden vor Ausführung gesondert abgestimmt. Dabei werden Leistungsumfang und Vergütung oder deren Berechnungsgrundlage festgelegt.
7.2 Bei Abrechnung nach Zeitaufwand gelten nur vereinbarte Stundensätze und vereinbarte Abrechnungsmodalitäten. Wir dokumentieren den abrechenbaren Aufwand nachvollziehbar.
7.3 Ein veränderter Leistungsumfang ändert einen vereinbarten Pauschalpreis nicht automatisch. Der Auftraggeber erhält vor der Ausführung der Änderung eine entsprechende Ergänzung zum Angebot, soweit nicht bereits eine wirksame Regelung hierzu besteht.
8 Rechnung Zahlung und Verzug
8.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang ohne Skonto zu bezahlen, sofern einzelvertraglich kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei Werkleistungen beginnt diese Frist nicht vor der erforderlichen Abnahme oder einem gesetzlich gleichgestellten Fälligkeitsereignis. Bei anderen Leistungen beginnt sie nicht vor Eintritt der sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen.
8.2 Abrechnungsintervalle bei laufender Reinigung sowie Abschlags- und Vorauszahlungen werden im jeweiligen Vertrag geregelt. Diese AGB begründen keine generelle Pflicht zur Vorauszahlung.
8.3 Eintritt und Folgen des Zahlungsverzugs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Verzugszinsen und weitere Verzugskosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt. Die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro wird nicht gegenüber Verbrauchern geltend gemacht.
8.4 Gesetzliche Rechte auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Insbesondere bleiben Zurückbehaltungsrechte wegen berechtigter Mängelansprüche bestehen.
9 Leistungsnachweise und Abnahme
9.1 Soweit vereinbart, dokumentieren wir erbrachte Leistungen durch Reinigungsprotokolle, Tätigkeitsberichte oder andere Leistungsnachweise. Eine Unterschrift unter einem Tätigkeits- oder Stundennachweis ist nicht allein ein Verzicht auf Mängelrechte.
9.2 Ist eine Abnahme nach Werkvertragsrecht erforderlich, erfolgt sie nach Fertigstellung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Voraussetzungen einer etwaigen Abnahmefiktion richten sich ausschließlich nach dem Gesetz. Gegenüber Verbrauchern beachten wir dabei die gesetzlichen Hinweispflichten.
9.3 Eine Rechnungsstellung oder das Schweigen des Auftraggebers begründet für sich allein weder eine Abnahme noch einen Ausschluss von Einwendungen.
10 Reklamationen und Mängelrechte
10.1 Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mit Angabe des Objekts, des betroffenen Bereichs und der beanstandeten Leistung mitzuteilen. Fotos können die Prüfung erleichtern. Eine verspätete Meldung führt allein aufgrund dieser AGB nicht zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
10.2 Bei einer berechtigten Beanstandung leisten wir die gesetzlich geschuldete Abhilfe. Soweit das Gesetz eine Möglichkeit zur Nacherfüllung vorsieht, ist uns diese einzuräumen. Erforderliche Nacherfüllung erfolgt im gesetzlich vorgesehenen Umfang auf unsere Kosten.
10.3 Weitere Rechte, insbesondere Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Kündigung, Schadensersatz und Zurückbehaltung, richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Gesetzliche Ausnahmefälle, in denen keine Fristsetzung erforderlich ist, bleiben bestehen.
10.4 Eine feste Ausschlussfrist für Reklamationen und eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen werden mit diesen AGB nicht vereinbart.
11 Laufzeit Kündigung und Terminänderungen
11.1 Beginn, Laufzeit, Abrechnungszeitraum und Kündigungsfristen laufender Reinigungsverträge werden für den jeweiligen Auftrag vereinbart. Fehlt eine wirksame Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB enthalten keine automatische Vertragsverlängerung.
11.2 Bei vorformulierten Laufzeitregelungen gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Grenzen beachtet. Insbesondere darf eine anfängliche Bindung bei regelmäßig erbrachten Leistungen grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre und die Kündigungsfrist zum Ende der anfänglichen Laufzeit nicht länger als einen Monat sein. Eine vereinbarte stillschweigende Verlängerung darf nur auf unbestimmte Zeit mit jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit und einer Frist von höchstens einem Monat erfolgen.
11.3 Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden, soweit das Gesetz keine andere Form zwingend vorsieht. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben bestehen.
11.4 Bei Werkverträgen bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 648 BGB bestehen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach dem Gesetz, einschließlich der Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.
11.5 Wünsche zur Verlegung oder Absage einzelner Termine sind möglichst früh mitzuteilen. Eine Terminänderung wird abgestimmt. Pauschale Storno- oder Ausfallgebühren werden durch diese AGB nicht festgelegt; etwaige Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
12 Personal und Subunternehmer
12.1 Wir können geeignete Beschäftigte und fachlich geeignete Subunternehmer einsetzen, soweit dem keine vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen. Eine vereinbarte Pflicht zur vorherigen Zustimmung des Auftraggebers bleibt bestehen.
12.2 Wir bleiben gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Für das Verhalten eingesetzter Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.3 Erbringen wir selbst Leistungen als Subunternehmer, bestimmen sich Art, Umfang und Abrechnung nach dem mit unserem Auftraggeber geschlossenen Vertrag. Eine Abhängigkeit unserer Vergütung von der Zahlung des Endkunden wird durch diese AGB nicht vereinbart.
13 Besondere Leistungen und Entsorgung
13.1 Bei Industrie- und Küchenabluftreinigungen werden zugängliche Anlagenteile, notwendige Abschaltungen, Freigaben und Sicherheitsmaßnahmen vor Ausführung abgestimmt. Technische Prüfungen, Reparaturen oder ein bestimmter Zertifizierungsnachweis sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.
13.2 Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen werden Räumungsumfang, zu erhaltende Gegenstände, Abfallarten und Entsorgungskosten im Angebot festgelegt. Der Auftraggeber kennzeichnet Gegenstände, die erhalten bleiben sollen, und stellt sicher, dass er zur Beauftragung der Entfernung berechtigt ist.
13.3 Eine Übertragung des Eigentums an verwertbaren Gegenständen oder deren Anrechnung auf den Preis bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Gefahrstoffe und besondere Abfälle werden nur übernommen, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde und die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen.
14 Haftung und Schäden
14.1 Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keine pauschale Haftungsbegrenzung, keine Begrenzung auf eine Versicherungssumme und keinen Ausschluss für Schlüssel-, Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden.
14.2 Schäden sollen uns möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit wir sie prüfen und weitere Schäden vermeiden können. Gesetzliche Ansprüche werden nicht allein durch eine verspätete Meldung ausgeschlossen.
14.3 Ein etwaiges Mitverschulden des Auftraggebers wird nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Unsere eigenen Sorgfalts- und Hinweispflichten bleiben bestehen.
15 Leistungsstörungen und außergewöhnliche Ereignisse
15.1 Können vereinbarte Leistungen aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden, informieren wir den Auftraggeber zeitnah über die Auswirkungen und stimmen zumutbare weitere Schritte ab.
15.2 Die Folgen von Verzögerung, Unmöglichkeit oder einer Störung der Geschäftsgrundlage richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Ereignis führt nicht allein aufgrund dieser AGB zu einer automatischen Befreiung von sämtlichen Leistungspflichten oder zu einem Anspruch auf volle Vergütung für ausgefallene Leistungen.
16 Gesonderte Lieferung von Handelsware
16.1 Bei einem gesonderten Kauf von Handelsware werden Produkt, Menge, Preis, Liefertermin, Lieferort und gegebenenfalls Lieferkosten vereinbart. Für diese Lieferung gelten die gesetzlichen kaufrechtlichen Vorschriften und die einschlägigen Regelungen dieser AGB.
16.2 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum. Gesetzliche Vorschriften über Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung bleiben unberührt.
16.3 Mängelrechte richten sich nach dem Gesetz. Eine Untersuchungs- und Rügepflicht besteht nur, soweit sie im konkreten Geschäft gesetzlich vorgesehen ist, insbesondere nach § 377 HGB bei beiderseitigen Handelsgeschäften. Verbraucher trifft keine entsprechende handelsrechtliche Rügepflicht.
17 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
17.1 Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Dies kann insbesondere bei Vertragsabschlüssen per E-Mail, telefonisch oder beim Verbraucher vor Ort der Fall sein. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
17.2 Besteht ein Widerrufsrecht, stellen wir dem Verbraucher vor Abgabe seiner bindenden Vertragserklärung die zum konkreten Vertrag passende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Diese AGB ersetzen diese Informationen nicht.
17.3 Soll eine entgeltliche Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holen wir hierzu das ausdrückliche Verlangen beziehungsweise die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers und die gesetzlich erforderlichen Bestätigungen gesondert ein. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn.
17.4 Erlöschen des Widerrufsrechts und etwaiger Wertersatz richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ein bloßer Beginn der Reinigung lässt das Widerrufsrecht nicht automatisch entfallen. Bei gesonderten Warenlieferungen gelten die dafür maßgeblichen Widerrufsregeln.
18 Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften anwendbar, die nach den gesetzlichen Regeln nicht durch eine Rechtswahl ausgeschlossen werden dürfen.
18.2 Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein ausschließlicher Gerichtsstand für Privatkunden wird durch diese AGB nicht vereinbart.
18.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung ersetzt.